PREIS ANFRAGEN

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AGB

1. Geltung der Bedingungen

Lieferung, Leistungen und Angebote der Ribbex GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten sofern nichts anderes vereinbart wird, auch für die künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Ribbex GmbH sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Lieferbedingungen

2.1. Die Angebote der Ribbex GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die unseren Angeboten zugrundeliegenden Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sind für uns bei unverzüglicher Annahme verbindlich. In jedem Fall sind wir nach einer Frist von 10 Tagen vom Datum des Angebotes an von unseren Angebotspreisen befreit. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung der Ribbex GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenanreden.

2.2. Irrtümer, die der Ribbex GmbH beim Angebot, der Auftragsbestätigung unterlaufen, berechtigen uns zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

2.3. Alle sonstigen Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich und von der Ribbex GmbH schriftlich bestätigt wird.

2.4. Modelländerungen, Änderungen der Konstruktion oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbaren Änderungen erfährt.

2.5. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Wesseling zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.6. Die Beförderungsgefahr trägt das jeweilige Transportunternehmen, auch dann, wenn entgegen obigen Bestimmungen ausdrücklich frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

2.7. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung vom jeweiligen Transportunternehmen an den Käufer übergeben worden ist.

2.8. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behalten wir uns vor.

2.9. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.


2.10. Der Export unserer Waren in "Nicht-EG-Länder" bedarf der schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

3. Preisvorbehalt

Tritt innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung eine Änderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine Preisänderung infolge einer Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhungen ein, so ist die Ribbex GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu unterbreiten. Dies gilt nicht im kaufmännischen Verkehr. Beim Verkauf an Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist die Ribbex GmbH berechtigt, in Erfüllung des Vertrages einen der veränderten Marktlage entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen, ohne dass es einer vorherigen Benachrichtigung bedarf.

4. Liefer- und Leistungszeit 4.1. Die von Ribbex GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Wird eine Lieferfrist vereinbart und unsererseits nicht eingehalten, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht erst zu, wenn eine von ihm zu erstellende angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten wurde. Im Falle höherer Gewalt kann die Ribbex GmbH die Lieferung um die Dauer der Behinderung verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

4.3. Schadenersatz wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist kann nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten verlangt werden. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann in keinem Fall Schadenersatz verlangt oder Deckungskauf auf unsere Kosten vorgenommen werden. Insoweit sind wir bei Ware mit Ersatzmöglichkeit zur Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenen Preisen berechtigt.

4.4. Die Ribbex GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung hat für den Kunden keinen Nutzen.

4.5. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Ribbex GmbH auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen der Ribbex GmbH sofort bei Lieferung ohne jeden Abzug zahlbar.

5.2. Die Ribbex GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Ribbex GmbH berechtigt, die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.3. Die Ribbex GmbH ist verpflichtet Schecks oder Wechsel in Zahlung zu nehmen. Schecks oder Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Einziehungs- oder Diskontspesen sowie Wechselsteuer zahlt der Kunde mit dem Rechnungsbetrag. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Ribbex GmbH keine Gewähr.

5.4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Ribbex GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in der Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Weitere Verzugszinsen bleiben vorbehalten.

5.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die Ribbex GmbH außerdem berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Werden der Ribbex GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage zu stellen, so ist die Ribbex GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und sofern weder Vorauszahlungen noch Sicherheitsleistungen erfolgen, vom Vertrag zurückzutreten.

5.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Ribbex GmbH ausdrücklich zugestimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderung und Verbindlichkeiten gegenüber der Ribbex GmbH einverstanden.

5.7. Die Ribbex GmbH ist berechtigt, Ihre Forderungen abzutreten.

6. Mängelgewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Übergabe der Hardware an den Kunden. Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die Ribbex GmbH berechtigt, die Ware nach ihrer Wahl nachzubessern oder Ersatzware zu liefern. Die hierzu verwendeten Teile sind neu oder neuwertig. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb von 10 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

6.2. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und Mehraufwand, insoweit beides durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, nicht von der Ribbex GmbH Änderungen und Anbauten und nicht von der Ribbex GmbH genehmigten Dienstleistungen an der Ware entstehen.

6.3. Der Kunde hat fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr an die Ribbex GmbH mit beiliegender Fehlerbeschreibung und Rechnungskopie zu versenden.

6.4. Gelingt es der Ribbex GmbH nicht, einen Fehler innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen, wird die Ribbex GmbH nach Wahl des Kunden die fehlerhafte Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder dem Kunden eine Minderung des Kaufpreises gewähren. Wurden jedoch lediglich fehlerhafte Teile der Lieferung zurückgenommen, so können Nichtkaufleute vom gesamten Vertrag zurücktreten, sofern an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse Besteht.

6.5. Für Verbrauchsmaterial und Recycling-Ware übernimmt die Ribbex GmbH keine Gewährleistung.

6.6. Eine über den Umfang der Ziffer 6.5. hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.

7. Mängelgewährleistung (Software)

7.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand dieser Gewährleistung ist jedoch ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

7.2. Die Ribbex GmbH gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat.

7.3. Nimmt der Kunde die Ribbex GmbH auf Gewährleistung in Anspruch, so wird diese während einer 6-monatigen Gewährleistungsfrist den fehlerhaften Programmträger ersetzen. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Programmpakets an den Kunden. Mängel sind unter den in Punkt 6.1. benannten Bedingungen anzuzeigen.

7.4. Der Kunde hat den fehlerhaften Programmträger auf eigene Gefahr an die Ribbex GmbH zu versenden.

7.5. Für die Fehlerhaftigkeit der Programme kann aus den in Ziffer 7.1. genannten Gründen keine Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere übernimmt die Ribbex GmbH keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktion den Anforderungen des Kunden genügt oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeitet. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Ist das Programm nicht brauchbar im Sinne von Ziffer 7.1. und gelingt es der Ribbex GmbH innerhalb angemessener Zeit nicht, diesen Zustand herzustellen, kann der Kunde das Programm an die Ribbex GmbH gegen Erstattung des Erwerbspreises zurückgeben. Diese Gewährleistung entfällt, wenn vom Käufer oder von Dritten Eingriffe in die Software vorgenommen werden. Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.6. Einer über den Umfang herausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Ribbex GmbH für eine Verletzung ihrer übernommenen Verpflichtungen ist wie folgt begrenzt:

a) Die Haftung der Ribbex GmbH ist unabhängig vom Rechtsgrund auf 30% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) derjenigen Geräte und 20% des Erwerbspreises desjenigen Programmpakets begrenzt, die/das den Schaden verursacht haben/hat oder Gegenstand des Anspruchs sind /ist oder in direkter Beziehung dazu stehen/steht.

b) Die Ribbex GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.

c) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der Buchstaben a, b und c gelten nicht für Schäden, die durch die Ribbex GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, auch Saldo- bzw. Kontokorrentforderungen, die der Ribbex GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum der Ribbex GmbH.
Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der gelieferten Ware geschieht dies für uns und wir erlangen das Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache, die der Kunde kostenlos für uns verwahrt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, solange er im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.

9.2. Aus dem Wiederverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Ribbex GmbH ab.

9.3. Er ist widerruflich ermächtigt, die an die Ribbex GmbH abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Ribbex GmbH wird der Kunde die Abtretung offenlegen und der Ribbex GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

9.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der Ribbex GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen sowie die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Interventionskosten und Schäden trägt der Kunde.

9.5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Ribbex GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Ribbex GmbH liegt - soweit nicht das Abtretungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

9.6. Übersteigen die gewährten Sicherungsrechte den Wert der Forderungen der Ribbex GmbH um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.7. Der Kunde ist zur sachgemäßen Lagerung der Vorbehaltsware und deren ordnungsgemäßen Versicherung (Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Gefahren) verpflichtet. Er hat auf Verlangen entsprechende Versicherungsnachweise zu führen.

10. Zusätzliche Bedingungen

10.1. Abtretungsverbot
Die Abtretung aller Ansprüche des Bestellers aus den mit der Ribbex GmbH getätigten Rechtsgeschäften ist ausgeschlossen.

10.2. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen bedarf unserer Zustimmung.

10.3. Nebenabreden oder sonstige Abmachungen abweichend von den obigen Bedingungen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Ribbex GmbH im Einzelfall schriftlich bestätigt werden.

 

11. Rechtliche Hinweise

Hinweise zur Batterieentsorgung basiert auf der europäischen Batterierichtlinie (2006/66/EG)  

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Sie können die Batterien nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rückgabestellen (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. 


Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: 

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei 

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium 

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Wesseling. Gerichtsstand ist Brühl, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die gilt auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Bei Geschäften mit Kunden, deren Sitz oder Geschäftsleitung nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist hiermit ausdrücklich deutsches Recht vereinbart. Das "Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen" sowie das "Einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen" findet keine Anwendung.

13. Datenspeicherung

Die Ribbex GmbH wird die Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

14. Auslegung

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine neue, dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommende Bestimmung als vereinbart. Mit der Bekanntgabe dieser Bedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Ribbex GmbH verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutz- rechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.

16. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

*** WIDERRUFSBELEHRUNG ***

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Ribbex GmbH
www.ribbex.de
Brühler Str. 101
D-50389 Wesseling
Tel.: 02236 - 32470
Fax: 02236 - 324760
E-Mail: vertrieb@ribbex.de

*** WIDERRUFSFOLGEN ***

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden, es sei denn es handelt sich um eine Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Gesamtwert bis zu 40 Euro beträgt. Dann haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt.

Drucken Sie diese Belehrung aus und speichern sie dauerhaft ab oder heben sie auf. Sie ist wesentlicher Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.

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